Um die Digitalisierung an den 56 Krefelder Schulen in städtischer Trägerschaft weiter voranzutreiben, hat die Schulverwaltung Krefeld unter Projektverantwortung des ZfdL eine Fortschreibung des Medienentwicklungsplans (MEP) für die Jahre 2024 bis 2028 erstellt. Damit sollen zum Beispiel der Breitbandausbau für schnelleres Internet und die 1:1-Ausstattung, mit der alle Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte perspektivisch ein eigenes mobiles Endgerät erhalten, forciert werden. Erstmals hatte der Rat 2020 einen Medienentwicklungsplan für die Jahre 2020 bis 2024 beschlossen. Dieser schaffte die konzeptionelle Grundlage für die Modernisierung der IT-Infrastruktur, eine schnellere Internetverbindung und die Einführung digitaler Lernplattformen. Mit individuell erstellten und fortlaufend aktualisierten Medienkonzepten definieren die städtischen Schulen seither außerdem ihr schulspezifisches digitales Profil. Die Fortführung des Medienentwicklungsplans wurde in der Ratssitzung am 29. August 2024 beschlossen.
Seit dem ersten Medienentwicklungsplan hat die technische und digitale Entwicklung stetig zugenommen. Schüler nutzen mobile Endgeräte, unter anderem bedingt durch neue pädagogische Konzepte und Methoden, signifikant häufiger als noch vor rund fünf Jahren. Auch die mit der Corona-Pandemie einhergegangenen Maßnahmen, wie der Unterricht von zu Hause, erfordern eine Überarbeitung des Medienentwicklungsplans. Die Fortschreibung für den Zeitraum 2024 bis 2028 fokussiert dabei den quantitativen wie qualitativen Ausbau der Medienausstattung, die digitale Infrastruktur und deren Wartung. Zudem sollen die schulischen Medienkonzepte als Prämisse einer zielgerichteten Unterrichtsentwicklung weiter intensiviert werden. Den aktualisierten Medienentwicklungsplan haben die Stadt als Trägerin und die 56 Schulen gemeinsamen erarbeitet. Er fußt auch auf den im ersten Medienentwicklungsplan installierten Jahresbilanzgesprächen zwischen beiden Akteuren. Hier vereinbaren und evaluieren die Schulen ihren Ausstattungsbedarf regelmäßig im engen Austausch mit der Stadt.
Zwar besteht in Hinsicht auf die Digitalisierung eine Reihe von Förderprogrammen von Bund und Land. Sie sind jedoch zeitlich befristet und decken nur Teilbereiche der schulischen Informationstechnologie ab. Mit den in der Fortschreibung des Medienentwicklungsplans formulierten Zielen ergeben sich über den Zeitraum 2024 bis 2028 jährlich notwendige Haushaltsmittel in Höhe von rund 8.035.300 Euro. Diese finanziellen Auswirkungen sind nicht vollumfänglich im Haushaltsplanentwurf 2024/2025 enthalten. Die Mehrbedarfe hängen mit der angestrebten 1:1-Ausstattung zusammen. Die Zielumsetzung des Medienentwicklungsplans ist somit auch von den kommenden Etatberatungen abhängig.
Die Fortschreibung des Medienentwicklungsplans kann hier eingesehen werden.