Ein Medienentwicklungsplan ist ein Element der kommunalen Schulentwicklungsplanung. Auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben haben alle Schulträger in Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung für die notwendige Sachausstattung in ihren Schulen zu sorgen und diese auch regelmäßig den veränderten Bedarfen anzupassen.
Die Kultusministerkonferenz hat bereits im Jahr 2016 in ihrem Strategiepapier „Bildung in der digitalen Welt“ als Ziel formuliert, „dass möglichst bis 2021 jede Schülerin und jeder Schüler jederzeit, wenn es aus pädagogischer Sicht im Unterrichtsverlauf sinnvoll ist, eine digitale Lernumgebung und einen Zugang zum Internet nutzen können sollte“.
Um das Strategiepapier „Bildung in der digitalen Welt“ in voller Länge nachzulesen, finden Sie hier den Link zur Internetseite der Kultusministerkonferenz .
Die Stadt Krefeld hat sich als Schulträger auf der oben genannten Grundlage der Herausforderungen des Themas „Digitale Bildung“ angenommen. Sie hat mit Unterstützung der Fachexpertise des externen Beratungsdienstleisters Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch einen Medienentwicklungsplan für die Jahre 2020 bis 2024 aufgestellt.
Mit dieser Planung soll ein verbindlicher Rahmen gesetzt werden. Innerhalb des Rahmens sollen zukunftsfähige Strukturen für digitale Unterrichtsgestaltung aufgebaut werden. Ziel ist eine für alle Seiten verlässliche Planung unter dem Primat der Pädagogik.
Den Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Krefeld 2020 – 2024 können Sie hier vollständig nachlesen.
>> (klick) „MEP_KR_2020-2024_final.pdf“